1.1 Anwendungsbereich der AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der VCCM GmbH (nachfolgend "Versa" genannt) im Bereich des Event-Caterings und der damit verbundenen Dienstleistungen. Sie gelten sowohl für Verträge mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden.
1.2 Ausschluss anderer Geschäftsbedingungen Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Versa in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebot und Annahme Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website, in Broschüren, Katalogen oder anderen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Versa oder durch die Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.
2.2 Auftragsbestätigung Nach Eingang einer Anfrage oder Bestellung erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung, die den Leistungsumfang, den Preis sowie den voraussichtlichen Termin der Leistungserbringung enthält. Mit der Auftragsbestätigung wird der Vertrag zwischen Versa und dem Kunden wirksam.
2.3 Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
2.4 Kostenvoranschläge Kostenvoranschläge von Versa sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich und kostenfrei. Sollten sich nach Vertragsabschluss Änderungen des Leistungsumfangs oder der Kosten ergeben, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und es wird eine entsprechende Anpassung des Vertrages vorgenommen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Liefer- und Versandkosten, werden gesondert berechnet und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
3.2 Preisänderungen Versa behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese wird Versa dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.3 Zahlungsbedingungen Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Versa. Bei Zahlungsverzug ist Versa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.4 Anzahlungen Versa ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% des voraussichtlichen Gesamtauftragswertes zu verlangen. Die Anzahlung ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung sofort zur Zahlung fällig.
3.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
4.1 Leistungsumfang Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien bestätigt werden.
4.2 Leistungsänderungen durch den Kunden Änderungen des Leistungsumfangs durch den Kunden, insbesondere hinsichtlich Teilnehmerzahl, Menüwünschen oder sonstiger Leistungen, sind Versa unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Versa wird sich bemühen, Änderungen zu berücksichtigen, behält sich jedoch das Recht vor, hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
4.3 Leistungsänderungen durch Versa Versa behält sich das Recht vor, Änderungen oder Abweichungen in der Leistung vorzunehmen, soweit diese notwendig sind und den Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen. Versa wird den Kunden unverzüglich über notwendige Änderungen informieren und diese abstimmen.
4.4 Nichtverfügbarkeit von Leistungen Sollte Versa aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen an der Erbringung der vereinbarten Leistung gehindert sein, wird Versa den Kunden unverzüglich informieren. Beide Parteien haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistungserbringung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird. Bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen sind zu erstatten.
4.5 Subunternehmer Versa ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Versa bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Preise und Zahlungsfristen Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonti oder andere Abzüge sind nur zulässig, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
5.2 Zahlungsverzug Im Falle des Zahlungsverzugs ist Versa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.3 Vorauszahlungen und Anzahlungen Versa behält sich das Recht vor, für bestimmte Leistungen Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit solcher Zahlungen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Kommt der Kunde seiner Vorauszahlungspflicht nicht nach, ist Versa berechtigt, die Leistung bis zur Zahlung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand Soweit die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt, sind die vom Kunden gegengezeichneten Leistungsnachweise von Versa verbindliche Abrechnungsgrundlage.
5.5 Einwände gegen Rechnungen Einwände gegen die Rechnungsstellung sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei Versa geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.
5.6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Versa ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Haftung für Schäden Versa haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Versa, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Versa beruhen. Für sonstige Schäden haftet Versa nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Versa, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Versa beruhen.
6.2 Haftungsausschluss Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Versa nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung von Versa auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Versa.
6.3 Haftung für Vertragsverletzungen Versa haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, wenn diese durch Ereignisse höherer Gewalt oder andere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Versa liegen, verursacht wurden.
6.4 Gewährleistung Versa gewährleistet, dass die vereinbarten Dienstleistungen sach- und fachgerecht erbracht werden. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Mängelrügen hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Versa ist berechtigt, nach ihrer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der Bestimmungen dieser AGB.
6.5 Mängelrügen Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich bei Versa geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln gilt dieselbe Frist ab Entdeckung des Mangels.
6.6 Haftung für Zusatzleistungen Soweit Versa im Auftrag des Kunden Fremdleistungen oder Zusatzleistungen Dritter vermittelt, haftet Versa nur für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Dritten. Für die Erbringung der Fremdleistungen oder Zusatzleistungen selbst ist Versa nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Haftung.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Preise Alle von Versa angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Preise beziehen sich auf den im Angebot oder Vertrag angegebenen Leistungsumfang.
7.2 Zahlungsfristen Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang auf dem Konto von Versa.
7.3 Anzahlung Versa ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Fälligkeit werden im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Versa berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Verzug Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Versa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Versa behält sich das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
7.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Versa anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.6 Kosten und Gebühren Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Kosten und Gebühren, insbesondere Bankgebühren für internationale Überweisungen, gehen zu Lasten des Kunden.
7.7 Preisänderungen Versa behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Materialpreise oder gesetzlicher Bestimmungen, eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen. Preisänderungen sind dem Kunden rechtzeitig vor der geplanten Leistungserbringung mitzuteilen.
8. Stornierung und Rücktritt
8.1 Stornierung durch den Kunden Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten die folgenden Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
Weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
8.2 Rücktritt durch Versa Versa ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: a) Der Kunde trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt; b) Höhere Gewalt oder andere von Versa nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; c) Der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.
In diesen Fällen behält Versa den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der durch die Nichterfüllung ersparten Aufwendungen.
8.3 Höhere Gewalt Im Falle höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung beeinträchtigt oder unmöglich macht, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse.
In einem solchen Fall sind beide Parteien verpflichtet, einander unverzüglich über das Eintreten der höheren Gewalt zu informieren. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall angemessen zu vergüten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
8.4 Teilweise Stornierung Wünscht der Kunde eine teilweise Stornierung des vereinbarten Leistungsumfangs, so gelten die unter Ziffer 8.1 aufgeführten Stornierungsbedingungen entsprechend für den stornierten Teil der Leistungen. Versa ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der nicht stornierten Leistungen zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen fortzusetzen oder vom gesamten Vertrag zurückzutreten.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Datenschutz Versa verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten. Personenbezogene Daten werden nur insoweit erhoben, verarbeitet und genutzt, wie es für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
9.2 Erhebung und Nutzung von Daten Die von dem Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Vertragsabwicklung sowie für die Bearbeitung von Anfragen und Bestellungen genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist (z.B. an Lieferanten oder Subunternehmer) oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
9.3 Vertraulichkeit Versa verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Kunden streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
9.4 Rechte des Kunden Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung zu verlangen, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Anfragen hierzu sind an die im Impressum angegebene Kontaktadresse zu richten.
9.5 Datenübermittlung Sollte im Rahmen der Vertragsabwicklung eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erforderlich sein, stellt Versa sicher, dass geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
10.2 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
10.3 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch.
10.4 Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz von Versa zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Versa ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.